Stammten bei vergangenen oder bei bereits ausverhandelten künftigen sogenannten Ringtauschen mit der Ukraine die von Deutschland an den Drittstaat gelieferten Rüstungsgüter ausschließlich aus Beständen der Bundeswehr beziehungsweise aus Produktion deutscher Unternehmen, und gibt es darüber hinaus Vorgaben der Bundesregierung, die einen Ringtausch so konditionieren, dass die entsprechende Nachbeschaffung durch deutsche Unternehmen erfolgen muss, oder finanziert die Bundesregierung Nachbeschaffungen auch aus weiteren Ländern beziehungsweise dem Drittstaat selbst (bitte getrennt nach Wert der aus deutschen Beständen/Produktion gelieferten Güter beziehungsweise aus anderen Ländern und im zweiten Fall bitte nach Ländern aufgelistet)?