Autor: Ali Al-Dailami (Seite 7 von 8)

Angriffe der Türkei auf Nordsyrien und Irak scharf verurteilen!

„Die jüngsten Angriffe des NATO-Partners Türkei auf Dörfer in Nordsyrien und Nordirak sind ein verbrecherischer Akt und müssen von der Bundesregierung scharf verurteilt werden. Durch das geflissentliche Ignorieren der türkischen Angriffe offenbart die Bundesregierung, dass sie beim Thema Krieg und Menschenrechte keine stringente Linie verfolgt. Doch bei Völkerrechtsbrüchen dürfen keine Doppelstandards angewendet werden“, erklärt Ali Al-Dailami, stellvertretender Vorsitzender und verteidigungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Al-Dailami weiter:

„Es ist perfide, wenn sich Ankara als Aggressor auf den Selbstverteidigungs-Paragrafen 51 der UN-Charta beruft. Den jetzt noch völlig unaufgeklärten Anschlag von Istanbul als Rechtfertigung für die Angriffe auf Nordsyrien heranzuziehen, ist pure Propaganda.

Die Türkei behauptet wie immer, gegen ‚Terroristen‘ vorzugehen. Doch der Tod von mindestens elf Zivilisten, 15 syrischen Soldaten und einem Journalisten strafen diese Erzählung Lügen genau wie die Zerstörung eines Getreidesilos und eines Covid-19-Krankenhauses.

Im Jahr 2014 wurden insbesondere die kurdischen Kämpferinnen von der Bundesregierung noch gefeiert, weil sie stellvertretend die Terrorbande des Islamischen Staats besiegten. Doch wenn jetzt das türkische Regime im Namen der ‚Terrorbekämpfung‘ genau dort Zivilisten und Infrastruktur angreift, vernehmen wir von der Ampel nur eines: ohrenbetäubendes Schweigen.

Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die Angriffe vom UN-Sicherheitsrat behandelt werden und endlich ein wasserdichtes Waffenembargo gegen Ankara verhängt wird.“

Was ist mit Artikel 5 Absatz 3 des Zwei-plus-Vier-Vertrag vereinbar?

„Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Errichtung eines der beiden Haupt- quartiere für die EU-Ausbildungsmission (EUMAM Ukraine) mit Sitz in Straus- berg inklusive Aufstellung eines multinationalen Kommandos für die speziali- sierte Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland (Special Training Command, ST-C) mit Artikel 5 Absatz 3 des Zwei-plus-Vier-Vertrag vereinbar und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit der Sta- tionierung ausländischer Soldaten auf dem ehemaligen Staatsgebiet der DDR, auf dem eine solche Stationierung untersagt ist?“

Rüstungsexporte der Bundesregierung an das im Jemen kriegführende Saudi-Arabien trotz Auslaufens der Waffenruhe

Trotz der massiven Kritik an Saudi-Arabien wegen der Kriegsverbrechen in Jemen sowie der Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land, setzt die Bundesregierung auf Saudi-Arabien als Energielieferant. Ende September 2022 reiste Bundeskanzler Olaf Scholz in Begleitung einer „hochrangigen und thematisch breit gefächerten Wirtschaftsdelegation“ in das Land.

Öffentliche Auftritte der Bundeswehr im ersten Quartal 2023

Die Bundeswehr versucht seit vielen Jahren eine größere gesellschaftliche Akzeptanz zu gewinnen. Dazu gehört die sicherheitspolitische Positionierung, aber eben auch die Werbung um Personal. Dafür ist im Einzelplan 14 jährlich eine Summe zur Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Die Bundeswehr-Öffentlichkeitsarbeit ist sehr stark auf Besuche vor Ort, d.h. in Schulen, auf Messen etc. ausgerichtet. Die Kleine Anfrage fordert das BMVg auf, entsprechende Vor-Ort Aktivitäten transparent zu machen.

Extrem rechte Strukturen in der Bundeswehr – Ermittlungen zu „Nordbund“

Seit einer Anfang September bekannt gewordenen Selbstanzeige eines Militär- polizisten zu einem Dienstvergehen aufgrund eines „scharfen Einsatz[es] im Inland“ wird über eine Befragungsaktion des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) öffentlich berichtet. Demnach wurden am 9. März 2022 Feldjäger der Bundeswehr zur Absicherung der Befragung des MAD gegen Mitglieder des extrem rechten Netzwerks „Nordbund“ hinzugezogen (https://www.t-onlin e.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100050542/bundeswehr-persone nschuetzer-unter-extremismusverdacht.html). Die bis dato internen Ermittlun- gen des MAD richteten sich vermutlich gegen zehn Soldaten der Bundeswehr, welche zum Zeitpunkt der Befragung des MAD unter Verdacht standen, Mit- glieder der extrem rechten Gruppe „Nordbund“ zu sein.

Anwesenheit des KSK in Militäreinrichtungen im Ausland

„An welchen zusätzlich zu den jüngst in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/3135) genannten Militäreinrichtungen im Ausland waren 2021 Soldatinnen oder Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) anwesend, angesichts von Medienberichten (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/ksk-bun- deswehrpersonalprobleme-101.html) und einer Meldung der Bundeswehr (https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/mission-fennek-ksk- bildet-tunesische-spezialkraefte-aus-5479688), die nahelegen, dass KSK Ein- heiten 2021 etwa auch in Afghanistan, Tunesien, Jordanien und Mali anwe- send waren?“

Future Combat Air System

Soll der als Teil des Future Combat Air System (FCAS) konzipierte New Generation Fighter (NGF) derart konstruiert werden, dass er die im Rahmen der nuklearen Teilhabe in Büchel gelagerten US-Atomwaffen transportieren und abwerfen kann, und unterscheidet sich die deutsche Ausführung des NGF in diesem Punkt der Atomwaffenfähigkeit von der französischen Ausführung, wenn ja, inwiefern?

Gefährdung durch „schwitzende Raketen“ in Bundeswehr-Depots

Am 5. März 2019 ist bei einer Übung der Bundeswehr mit dem Raketenwerfer „Mars“ festgestellt worden, dass eine der verschossenen Raketen vom Typ LAR 110 Millimeter (im Folgenden „LAR-Raketen“) nicht die erwartete Reichweite erzielt hat, ein sogenannter Kurzschuss. Daraufhin wurden die Motoren von 111 LAR-Raketen untersucht und dabei ein sogenanntes Aus- schwitzen eines Nitroglycerin enthaltenden Ölfilms festgestellt. Insgesamt la- gern 32 641 LAR-Raketen in Depots der Bundeswehr in Eft-Hellendorf, Köp- pern, Meppen, Nörvenich, Wermutshausen und Wulfen (im Folgenden „die sechs Liegenschaften“). „Bei weiterer Lagerung der betroffenen Munition ist mit einer zunehmenden Verschlechterung des Zustandes zu rechnen“, zitierte der „DER SPIEGEL“ im Januar 2022 aus einem geheimen Sachstandsbericht des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom September 2021. Eine „Selbstentzündung“ der LAR-Raketen könne nicht ausgeschlossen wer- den (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-in-depots-la gern-gefahrliche-raketen-a-29ef2763-3162-4035-988c-75285f6925aa). Die Bundeswehr weist die Vorwürfe der Gefahren durch Selbstentzündung der Raketen zurück; diese sei „bis mindestens 2025 ausgeschlossen“ (vgl. Aus- schussdrucksache 20(12)52).

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