Wird die Bundesregierung in „vollem Umfang“ an der Umsetzung des Osloer Übereinkommens über Streumunition („Convention on Cluster Munitions“) festhalten, so wie es in der Vorbemerkung der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6681 formuliert wurde, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von den USA angekündigten Lieferungen von Streumunition an die Ukraine nicht über deutsches Territorium abgewickelt werden, angesichts der Tatsache, dass Deutschland das Oslo-Übereinkommen ratifiziert hat, das insbesondere Einsatz, Entwicklung, Herstellung, Erwerb, Lagerung, Zurückbehaltung sowie die unmittelbare oder mittelbare Weitergabe von Streumunition verbietet?