Kategorie: Bundestag (Seite 7 von 18)

Angriffe der Türkei auf Nordsyrien und Irak scharf verurteilen!

„Die jüngsten Angriffe des NATO-Partners Türkei auf Dörfer in Nordsyrien und Nordirak sind ein verbrecherischer Akt und müssen von der Bundesregierung scharf verurteilt werden. Durch das geflissentliche Ignorieren der türkischen Angriffe offenbart die Bundesregierung, dass sie beim Thema Krieg und Menschenrechte keine stringente Linie verfolgt. Doch bei Völkerrechtsbrüchen dürfen keine Doppelstandards angewendet werden“, erklärt Ali Al-Dailami, stellvertretender Vorsitzender und verteidigungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Al-Dailami weiter:

„Es ist perfide, wenn sich Ankara als Aggressor auf den Selbstverteidigungs-Paragrafen 51 der UN-Charta beruft. Den jetzt noch völlig unaufgeklärten Anschlag von Istanbul als Rechtfertigung für die Angriffe auf Nordsyrien heranzuziehen, ist pure Propaganda.

Die Türkei behauptet wie immer, gegen ‚Terroristen‘ vorzugehen. Doch der Tod von mindestens elf Zivilisten, 15 syrischen Soldaten und einem Journalisten strafen diese Erzählung Lügen genau wie die Zerstörung eines Getreidesilos und eines Covid-19-Krankenhauses.

Im Jahr 2014 wurden insbesondere die kurdischen Kämpferinnen von der Bundesregierung noch gefeiert, weil sie stellvertretend die Terrorbande des Islamischen Staats besiegten. Doch wenn jetzt das türkische Regime im Namen der ‚Terrorbekämpfung‘ genau dort Zivilisten und Infrastruktur angreift, vernehmen wir von der Ampel nur eines: ohrenbetäubendes Schweigen.

Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die Angriffe vom UN-Sicherheitsrat behandelt werden und endlich ein wasserdichtes Waffenembargo gegen Ankara verhängt wird.“

Was ist mit Artikel 5 Absatz 3 des Zwei-plus-Vier-Vertrag vereinbar?

„Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Errichtung eines der beiden Haupt- quartiere für die EU-Ausbildungsmission (EUMAM Ukraine) mit Sitz in Straus- berg inklusive Aufstellung eines multinationalen Kommandos für die speziali- sierte Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland (Special Training Command, ST-C) mit Artikel 5 Absatz 3 des Zwei-plus-Vier-Vertrag vereinbar und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit der Sta- tionierung ausländischer Soldaten auf dem ehemaligen Staatsgebiet der DDR, auf dem eine solche Stationierung untersagt ist?“

Rüstungsexporte der Bundesregierung an das im Jemen kriegführende Saudi-Arabien trotz Auslaufens der Waffenruhe

Trotz der massiven Kritik an Saudi-Arabien wegen der Kriegsverbrechen in Jemen sowie der Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land, setzt die Bundesregierung auf Saudi-Arabien als Energielieferant. Ende September 2022 reiste Bundeskanzler Olaf Scholz in Begleitung einer „hochrangigen und thematisch breit gefächerten Wirtschaftsdelegation“ in das Land.

Öffentliche Auftritte der Bundeswehr im ersten Quartal 2023

Die Bundeswehr versucht seit vielen Jahren eine größere gesellschaftliche Akzeptanz zu gewinnen. Dazu gehört die sicherheitspolitische Positionierung, aber eben auch die Werbung um Personal. Dafür ist im Einzelplan 14 jährlich eine Summe zur Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Die Bundeswehr-Öffentlichkeitsarbeit ist sehr stark auf Besuche vor Ort, d.h. in Schulen, auf Messen etc. ausgerichtet. Die Kleine Anfrage fordert das BMVg auf, entsprechende Vor-Ort Aktivitäten transparent zu machen.

Ausbildung von ukrainischen Soldaten

An welchen Ausbildungsorten werden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung über die neue Security Assistance Group Ukraine ukrainische Soldaten ausgebildet (bitte nach Art der Ausbildung und den konkreten Waffensystemen aufschlüsseln), und für welchen Zeitraum ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Tätigkeit der SAGU angelegt?

und:

Wie viele ukrainische Soldaten wurden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung seit dem 24. Februar 2022 durch US-amerikanische Soldaten in Deutsch- land ausgebildet, und wie viele ukrainische Soldaten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 durch ausländische Soldaten in Deutschland ausgebildet werden (bitte jeweils nach Ausbildungsort und Art der Ausbildung aufschlüsseln)?

Die Bedeutung Nigers für die deutsche Militärpräsenz in der Sahelzone

Im Zuge der jüngsten Mandatsverlängerung wird die deutsche militärische Zusammenarbeit mit Niger ausgeweitet. Obwohl es sich um eines der ärmsten und unsichersten Länder der Welt handelt, gilt Niger für die Bundesregierung als „Stabilitätsanker“ in der Region. Angesichts der zunehmenden Differenzen mit der malischen Putschregierung zeichnet sich eine weitere Verlagerung der deutschen Militärpräsenz in der Sahelzone von Mali nach Niger ab. 

„Frau, Leben, Freiheit“ – Solidarität mit den Protesten in Iran

Verfolgte aufnehmen, Abschiebungen stoppen!

Antrag vom 09.11.2022 an den Bundestag. Der Bundestag wolle beschließen:

I.
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Seit dem gewaltsamen Tod der 22-jährigen iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini Mitte September 2022, die von der Sittenpolizei wegen angeblichen Verstoßes gegen Klei-dungsvorschriften festgenommen worden war, kommt es im Iran landesweit zu Pro-testen. Mit der Parole „Jin, Jîyan, Azadî“ – „Frau, Leben, Freiheit“ – die der kurdischen Frauenbewegung entnommen ist, demonstrieren vor allem Frauen und Mädchen gegen die frauenfeindliche Gesetzgebung des Regimes und seine repressive Politik, die keine Opposition duldet, grundlegende Menschenrechte missachtet und ethnische Minder-heiten diskriminiert. Mit äußerster Brutalität versuchen Sicherheitskräfte, diesen fried-lichen Protest niederzuschlagen. Laut Angaben der in Oslo ansässigen Menschen-rechtsorganisation „Iran Human Rights“ wurden mindestens 154 Menschen, darunter auch Kinder, von staatlichen Sicherheitskräften bislang getötet. Geleakte Dokumente verdeutlichen laut Amnesty International, dass die brutale Vorgehensweise der irani-schen Polizei systematisch erfolgt und vom Generalhauptquartier der Streitkräfte an-geordnet wurde. Trotz der eskalierenden Situation versuchen deutsche Behörden wei-terhin, abgelehnte Asylsuchende nach Iran abzuschieben. Dies ist angesichts der men-schenrechtlichen Situation im Iran genauso inakzeptabel wie der Umstand, dass über 10.000 Iranerinnen und Iraner aktuell in Deutschland keinen Aufenthaltstitel haben und mit dem prekären Status der Duldung leben müssen. Zudem erhalten bis heute Funktionäre und Profiteure des Regimes Visa für Reisen nach Deutschland und inves-tieren hierzulande Teile ihres Vermögens. Agenten des iranischen Regimes, die die Exilopposition ausspionieren, sind eine permanente Bedrohung für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,


1. alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen, die vor dem iranischen
Regime fliehen müssen, eine sichere Einreise in die EU bzw. nach Deutschland
ermöglicht und ihnen unkompliziert Schutz gewährt wird,


2. sich gegenüber den Bundesländern für eine generelle Aussetzung der Abschiebungen
nach Iran einzusetzen und die Bundesministerin des Innern und für Heimat
zu beauftragen, ihr Einvernehmen gegenüber den Bundesländern zu erklären,
dass geduldeten Iranerinnen und Iranern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird,
die zur Arbeitsaufnahme berechtigt,


3. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anzuweisen, ablehnende
Bescheide in Bezug auf das Herkunftsland Iran mit Blick auf die aktuelle Entwicklung
nicht nur nach entsprechenden Folgeanträgen, sondern generell erneut
zu überprüfen und gegebenenfalls abzuändern, soweit Rechtsmittel gegen diese
Bescheide anhängig sind,


4. bessere Schutzmaßnahmen für gefährdete Exil-Iranerinnen und -Iraner zu treffen
und eine Anlaufstelle zu schaffen, an die sich vom iranischen Regime in Deutschland
bedrohte Personen wenden können,


5. sich auf internationaler Ebene für die Einrichtung einer UN-Untersuchungskommission
einzusetzen, um die Verbrechen von Mitarbeitern iranischer Behörden
bei der Niederschlagung der friedlichen Proteste zu dokumentieren, aufzuklären
und Verantwortliche zu benennen,


6. dafür zu sorgen, dass Deutschland kein sicherer Hafen für Personen ist, die für
Verbrechen bei der Niederschlagung der friedlichen Proteste und die vielen Toten
verantwortlich sind.

Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus dem Bericht der Friedensnobelpreisträgerin IPPNW

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der Friedensnobelpreisträgerin IPPNW vom 12. Oktober, laut dem eine IPPNW-Delegation aus Deutschland und der Schweiz „indirekte Hinweise“ gefunden habe, dass „die Türkei bei Angriffen auf kurdische Zivilistinnen und Zivilsten und Kämpferinnen und Kämpfern der PKK im Nordirak“ Chemiewaffen eingesetzt und so möglicherweise das Chemiewaffenverbot verletzt habe (https://www.ippnw.de/startseite/artikel/de/ippnw- veroeffentlicht-bericht-zu-chem.html), und setzt sich die Bundesregierung als Mitgliedsstaat der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW), wie von der IPPNW gefordert, für „eine sofortige, unabhängige internationale Untersuchung“ der Vorwürfe durch die OPCW ein, wenn ja wie?

Extrem rechte Strukturen in der Bundeswehr – Ermittlungen zu „Nordbund“

Seit einer Anfang September bekannt gewordenen Selbstanzeige eines Militär- polizisten zu einem Dienstvergehen aufgrund eines „scharfen Einsatz[es] im Inland“ wird über eine Befragungsaktion des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) öffentlich berichtet. Demnach wurden am 9. März 2022 Feldjäger der Bundeswehr zur Absicherung der Befragung des MAD gegen Mitglieder des extrem rechten Netzwerks „Nordbund“ hinzugezogen (https://www.t-onlin e.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100050542/bundeswehr-persone nschuetzer-unter-extremismusverdacht.html). Die bis dato internen Ermittlun- gen des MAD richteten sich vermutlich gegen zehn Soldaten der Bundeswehr, welche zum Zeitpunkt der Befragung des MAD unter Verdacht standen, Mit- glieder der extrem rechten Gruppe „Nordbund“ zu sein.

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